
News
01.12.2021
Ab 01.12. gilt auf der gesamten Anlage die 2 G Plus - Regel
Ab 01.12. gilt auf unserer Anlage gemäß der Niedersächsischen Verordnung die 2 G Plus - Regelung. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18. Gültig sind höchstens 24 Stunden alte Schnelltests oder beim Arbeitgeber durch autorisierte Stellen vorgenommene Schnelltests mir gleicher Gültigkeitsdauer.PCR- Tests haben 48 Stunden Gültigkeit. Selbstests sind nicht zulässig.